Alle Infos zum Studiobesuch
Stand: 07.11.2021
MOOSBURG: 3G-Plus Regel ab 06.11.2021
MAINBURG: 3G-Plus Regel ab 06.11.2021
VILSBIBURG: 2G-Regel ab 07.11.2021
LANDSHUT: 3G-Plus Regel ab 06.11.2021
Ausgenommen von der 3G-Regel sind Schüler, die an Schulen regelmäßig getestet werden.
ÖFFNUNGSZEITEN: WOCHENTAGS 08 BIS 22 UHR. SAMSTAGS 09 – 20 UHR, SONN- UND FEIERTAGS 09-17 UHR
Die jeweilige Einlassregelung ist abhängig von der „Corona Ampel“. Seit dem 06.11.2021 steht diese in Bayern auf GELB. Einige Landkreise gelten als regionale Hotspots. Dort steht die Ampel auf ROT. Die genaue Regelung zum jeweiligen Studio findest du unter „Welche Studios haben geöffnet?“
Die Terminvereinbarung erfolgt automatisch über Deinen Check-in bei Deinem Besuch im New Mountains. Eine vorherige Terminvereinbarung ist somit nicht nötig.
Aus den hier genannten Gründen haben wir nach zehn Monaten Lockdown und abbuchungsfreier Zeit zum September die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge wieder fortgesetzt. Zeitgleich führten wir auch wieder die gewohnten Öffnungszeiten am Wochenende ein und öffneten die Saunen in Mainburg und Vilsbiburg. Seit Oktober gelten wieder erweiterte Kurspläne in allen Studios.
Bei weiteren Fragen erreicht ihr uns auch telefonisch im Studio eurer Wahl.
• TRAINING: Milonzirkel, Herz-Kreislauf, Muskelkraft, Kraftbereich, Athletikbox, Ladies’ Area, Mobilität, starke Mitte, gesunder Rücken, Cycling
• BISTRO: Der Bistrobereich hat unter Beachtung der Abstandsregeln wieder geöffnet.
• UMKLEIDEN: Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes genutzt werden. Auch das Haare föhnen ist mit 2 m Abstand erlaubt.
• REHA: Da Rehasport eine medizinische Behandlung ist, entfällt für die Teilnahme die GGG-Regelung bei einer Inzidenz über 50. Bei einer Inzidenz über 100 können wir Dir den Rehasport auch weiterhin anbieten.
• BERATUNGSTERMINE: Beratungstermine dürfen wir anbieten. Sie können HIER gebucht werden.
• TRAININGSPLANUNG: Beginne dein Training mit deinem alten Trainingsplan und reduziertem Gewicht. Wenn du Hilfe benötigst, ist unser Trainerteam für dich da.
• SOLARIUM: geöffnet
• MASSARIUM: geöffnet
• GRUPPENKURSE: Gruppenkurse finden in allen Studios statt.
• HALLENBAD: geöffnet
• DIAGNOSTIK: geöffnet
• SAUNA: geöffnet
• DAMPFBAD: Leider dürfen wir das Dampfbad nach wie vor nicht öffnen.
• HÄNDE DESINFIZIEREN: Die Hände müssen obligatorisch beim Betreten des Studios desinfiziert werden.
• MASKENPFLICHT: Zutritt nur mit medizinischer Schutzmaske. Am Gerät, im Wellnessbereich, in den Gruppenstunden und beim Duschen dürfen diese abgelegt werden.
• MINDESTABSTAND EINHALTEN: Während des gesamten Aufenthalts muss zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit einer anderen Person befreundet ist. Wir müssen uns solidarisch an die vorgegebenen Regelungen halten.
• GERÄTE DESINFIZIEREN: Bitte desinfiziere nach der Benutzung eines Trainingsgerätes alle Kontaktflächen gründlich. Die Hilfsmittel dafür findet ihr an den gewohnten Reinigungsstationen im Studio.
• MEHRSATZTRAINING: Damit das Infektionsrisiko und der Desinfektionsaufwand möglichst niedrieg gehalten wird, empfehlen wir eine Mehrsatztraining im freien Training. Das bedeutet, dass du an einem Gerät 2-5 Sätze absolvierst, bevor du dieses final verlässt um andere Muskelpartien zu trainieren.
• HANDTUCH UNTERLEGEN: Bitte lege während des Trainings ein körpergroßes Handtuch unter, um die Kontaktflächen möglichst gering zu halten.
• NIES- UND HUSTENETIKETTE: Beim Husten und Niesen ist es notwendig, Abstand von anderen zu halten und sich ggf. wegzudrehen. Bitte ausschließlich in die eigene Armbeuge Husten oder niesen, oder in ein Einwegtaschentuch, das anschließend entsorgt wird. Nach dem Entsorgen des Taschentuchs bitte eine Desinfektion der Hände durchführen.
• RESPEKTVOLLER UMGANG: Es kann vorkommen, dass Personen einzelne dieser Regelungen mal vergessen. In diesem Fall weist andere gerne freundlich darauf hin. Achtet aber bitte immer auf einen höflichen und respektvollen Umgangston. Ebenso kann es passieren, dass unsere Mitarbeiter:innen an Regeln erinnern müssen. Auch hier bitten wir um Verständnis und ein respektvolles Miteinander.
Mit den folgenden Maßnahmen übertreffen wir die Anforderungen des Robert-Koch-Institutes und der Bayerischen Staatsregierung:
• LÜFTUNGSKONZEPT: Alle New Mountains Standorte sind mit leistungsstarken Lüftungen ausgestattet. Wir können eine dreifache Luftumwälzungsrate mit 100% Außenluftanteil gewährleisten – das bedeutet, dass wir nur durch die Lüftungsanlage alle 20 Min. die Luft ausgetauscht haben. Wir lüften zusätzlich in regelmäßigen Abständen.
• RAUMVOLUMEN: Vielleicht ist dir schon Einmal aufgefallen, dass wir i.d.R. sehr hohe Räume haben. Diese schaffen nicht nur ein angenehmes Raumgefühl, sondern vergrößern auch das Raumvolumen. Durch die großen Volumina sinkt das Risiko für die Übertragung von Covid-19-Erregern.
• VERHALTENSPRÄVENTIVE MASSNAHMEN Die oben beschriebenen Verhaltensmaßnahmen reduzieren das Infektionsrisiko bereits erheblich. Hier liegt es an einem achtsamen Umgang jedes einzelnen, damit wir maximale Sicherheit bieten können.
• VIRENFILTER: Wir haben im Zirkel, im Ausdauerbereich und in den Kursräumen leistungsstarke Virenfilteranlagen installiert. Diese filtern alle 10 Min. die Luft auf „Außenluftqualität“
• REINIGUNG: Stärker frequentierte Bereich werden im New Mountains regelmäßig gereinigt, um dir ein sicheres Training zu bieten.
• LUFTQUALITÄTSSENSOREN: In stark genutzten Trainingsbereichen haben wir Luftqualitätssensoren. Diese sichern nicht nur die bedarfsgeregelte Virenfilterung, sondern bewerten auch die Luftqualität.
• Als GEIMPFT gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
• Als GENESEN gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
WICHTIG: Sowohl GENESENE als auch GEIMPFTE Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.
• Personen mit einem negativen PCR-TEST und entsprechender Bescheinigung, die höchstens 24 Stunden alt ist. Diese PCR-Tests können beispielsweise in den lokalen Testzentren durchgeführt werden, oder bei niedergelassenen Ärzt:innen.
• Personen mit einem negativen POC-ANTIGEN-SCHNELLTEST und entsprechender Bescheinigung, die höchstens 24 Stunden alt ist. Hier ist zu beachten, dass der Test von medizinischen Fachkräften, oder eigens geschulten Personen durchgeführt werden muss. Antigen-Tests können beispielsweise in den lokalen Testzentren durchgeführt werden, bei niedergelassenen Ärzt:innen, bei Apotheken, oder bei vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen.
Sollte die Inzidenz nach dem 11.10. den Wert von 35 übersteigen, möchten wir unseren Mitgliedern ZWEI KOSTENLOSE TESTS PRO WOCHE anbieten können – sollte dies erlaubt sein.